Die Privatinsolvenz ist für viele Menschen der letzte Ausweg aus der Verschuldung. Sie dient dazu, dass Menschen die sich überschuldet haben die einmalige Möglichkeit bekommen von diesen Schulden befreit zu werden und so die Möglichkeit auf einen Neustart zu haben. Das hört sich jetzt im ersten Moment vielleicht verlockend an, allerdings ist das Verfahren der Privatinsolvenz beziehungsweise der Restschuldbefreiung ein langwieriger und mühsamer Weg ist.
Dauer der Privatinsolvenz
In Deutschland dauert das Insolvenzverfahren bei Privatpersonen in der Regel 3-6 Jahre. Seit der Reform im Juni 2014 gibt es für Schuldner die Möglichkeit die Verfahrensdauer unter bestimmten Vorraussetzungen zu Verkürzen.
Ablauf des Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren wird in 2 Teile unterteilt. Innerhalb der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternehmen die möglich sind, um seine Schulden zu begleichen. Für Arbeitnehmer bedeutet das sie das Einkommen welches über der Pfändungsfreigrenze liegt komplett für die Rückzahlung der Verbindlichkeiten nutzen müssen. Die Restschuldbefreiung und der damit einhergehende Erlass der Verbindlichkeiten erfolgt nach Ablauf der Wohlverhaltensphase. Während der Wohlverhaltensphase ist der Schulder nicht verpflichtet einmalige Einkünfte wie zum Beispiel Lottogewinne, oder Geschenke an den Gläubiger abzuführen. Anders ist dieses bei Erbschaften. Hier muss die Hälfte der geerbten Summe an den Gläubiger abgeführt werden.
Reform des Insolvenzverfahrens 2014
Am 01. Juni 2014 trat die neue Reform in Kraft, welche es Schuldnern ermöglich die Dauer des Insolvenzverfahren zu verkürzen. Des weiten wurden zusätzliche Erleichterungen für den Schuldner und für den Gläubiger geschaffen. Nach einer Gesamtauswertung kann man sagen, dass die Reform insgesamt aus gläubigerfreundlich einzuschätzen ist.
Wichtige Änderungen für den Schulder:
- Möglichkeit der Verkürzung des Insolvenzverfahrens aus 3 oder 5 Jahre (Vorher 6 Jahre)
- Möglichkeit einer vorzeitigen Entschuldung durch einen Insolvenzplan
- Bessere Mieterschutz. Inhaber von Genossenschaftsanteilen werden besser vor Kündigungen geschützt.
- Möglichkeit der nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung
- Ausweitung der Versagung wegen unangemessener Verbindlichkeiten / Vermögensverschwendung auf drei Jahre
- Stärkung der Rechte ungesicherter Gläubiger
Verkürzung des Insolvenzverfahrens