Häufig ist es der Fall, dass neben dem klassischen Girokonto ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto besteht, auf welchem etwas Geld gespart ist. Dieses ist auch möglich, wenn das Girokonto ein P-Konto ist. Sprich es ist kein Problem ein P-Konto und ein Sparbuch zu besitzen. Ein Problem tritt in dem Moment auf, wenn das Konto gepfändet wird. Denn das P-Konto gewährt wie gewöhnlich den Pfändungsschutz bis zu der geltenden Freigrenze, aber das Sparbuch kann gepfändet werden. Sprich der Pfändungsschutz erstreckt sich nicht auch auf das Sparbuch. In diesem Fall wird das Guthaben auf dem Sparbuch an den Gläubiger abgeführt, um die offenen Forderungen zu bezahlen. Um dieses Problem zu Umgehen lassen sich Schuldner oder von einer Pfändung bedrohte immer wieder neue Ideen einfallen um Teile des Geldes behalten zu können.
So kommt es Beispielsweise dazu, das Geld im Schließfach gelagert wird, oder bei ausländischen Banken. Mehr hierzu ist in den Artikeln „Pfändung vom Schließfach“ und „Pfändung von ausländischen Konten“ zu lesen.
Wichtig ist, dass nicht jedes Sparkonto von einem Gläubiger gepfändet werden kann. So ist es zum Beispiel bei Mietkautionskonten, auf welchen die Mietsicherheit für den Vermieter hinterlegt ist. Diese sind bereits als Sicherheit für die Dauer des Mietverhältnisses an den Vermieter verpfändet und können daher nicht von anderen Gläubigen zur Begleichung offener Forderungen genutzt werden. Beachtet werden sollte, dass sobald die Mietkaution vom Vermieter freigegeben wird andere Gläubiger das Konto pfänden lassen können.
Nichts desto trotz halten wir es für sinnvoll etwas Geld anzusparen und dafür ein Tagesgeldkonto oder ein Sparkonto zu nutzen, auch wenn ein Sparkonto neben einem P-Konto bestehen würde.