Das P-Konto bei der Postbank. Wenn plötzlich die Bank Card streikt oder der Postbank Mitarbeiter kein Geld auszahlt, dann ist der Schreck erstmal groß. Doch um gegen die Kontopfändung bei der Postbank vorzugehen gibt es eine Lösung. Die Lösung ist das P-Konto bei der Postbank.
Das bringt ein P-Konto bei der Postbank
Wenn das Konto der Kunden der Postbank gepfändet wurde oder der Kunde glaubt, dass das Konto in naher Zukunft gepfändet wird, dann kann beantragt werden das Girokonto bei der Postbank in ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln. Dabei bleibt das eigentliche Girokonto bestehen, bekommt aber einen Pfändungsschutz in Form eines Freibetrages. Sollte das Konto nun gepfändet werden, kann immer noch über diesen Freibetrag verfügt werden, um die Kosten des täglichen Lebens zu decken.
Das P-Konto bei der Postbank einrichten
Wenn das Girokonto bei der Postbank in ein P-Konto umgewandelt werden soll, dann ist es meist am einfachsten ein Gespräch mit einem Bankmitarbeiter in einer Filiale der Postbank zu führen. Dort kann dann gemeinsam das von der Postbank geforderte Formular ausgefüllt werden, welches zur Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto dient. Dieses Formular wird von der Postbank an die Zentrale der Postbank weitergeleitet. Dort wird nach einer Prüfung des Antrags das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt.
Dauer der Umwandlung in ein P-Konto
Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto dauert bei der Postbank wie bei den meisten anderen Banken nur wenige Tage. Insbesondere wird hier auf die vom Gesetz gegebene Frist geachtet. Diese besagt, dass die Bank das dem Kunden das Girokonto als P-Konto nach ab dem vierten Bankarbeitstag nach Beantragung zur Verfügung stellen sollte. Zu beachten ist allerdings, dass diese Frist nur gilt, wenn das Girokonto bei der Postbank bereits gepfändet ist. Sollte das Girokonto schon vorher in ein P-Konto umgewandelt werden, dann kann es unter Umständen auch etwas länger dauern.
Änderung des Freibetrages
Wenn ein P-Konto bei der Postbank eingerichtet wird, dann steht dem Kontoinhaber erstmal nur der Grundfreibetrag zur Verfügung. Um dieses zu erhöhen, muss der Postbank ein ausgefülltes Formular zur Erhöhung der Freigrenze nach §850 k ZPO zugeschickt werden. Infolge des Formulars wird die Postbank die Freigrenze erhöhen.
Im Ausland zahlen, Lastschriftverfahren und den Dispo nutzen
Es ist kein Problem mit dem P-Konto der Postbank im Ausland zu zahlen. Die Bank Card zu dem Konto hat genauso die Gültigkeit wie zuvor auch. Allerdings sollte beachtet werden, dass es eventuell Tageshöchstlimite gibt, welche vor der Reise angepasst werden können.
Einen Dispo oder eine Kreditkarte bekommt man, als Kunde der Postbank nicht wenn man dort ein P-Konto führt. Daher sollte beachtet werden, dass der Dispo wegfällt, wenn das normale Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Selbstverständlich kann das P-Konto noch wie zuvor auch für den Zahlungsverkehr genutzt werden und es können Daueraufträge sowie Überweisungen und Lastschriften ausgeführt werden.
Die Nachteile des P-Kontos bei der Postbank
Wenn ein P-Konto geführt wird, gibt es immer den Nachteil, dass es keinerlei Möglichkeit gibt das Konto zu überziehen. Des Weiteren kann es bis zu 24 Stunden dauern, bis eingegangenes Geld freigegeben wird und verfügbar ist. Ein weiterer Nachteil des P-Kontos ist, dass die Eingänge auf dem Konto die Freigrenze nicht übersteigen dürfen. Daher ist es ratsam Geld nicht abzuheben und wieder einzuzahlen.
So wird ein P-Konto bei der Postbank wieder ein normales Girokonto
Wenn die Forderungen beglichen sind und es nicht in Aussicht ist, dass das P-Konto weiterhin benötigt wird wandeln viele Kunden das P-Konto wieder in ein normales Girokonto um. Dieses wird meist getan, um wieder in den Genuss der Vorteile einer Kreditkarte oder eines Dispos zu kommen. Um das P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln zu lassen, sollte das Gespräch mit einem Berater der Postbank gesucht werden. Alternativ kann der Bank auch ein unterschriebener Zweizeiler mit dem Auftrag das P-Konto in ein normales Girokonto umzuwandeln zugeschickt werden.
Kündigung des P-Kontos bei der Postbank
Für den Fall, dass das P – Konto bei der Postbank gekündigt und komplett aufgelöst werden soll reicht es der Bank einen unterschriebenen Auftrag zuzuschicken, in welchem angegeben wird, welches Konto zu welchem Tag aufgelöst werden soll und wohin eventuelles Restguthaben überwiesen werden soll. Wichtig ist, dass bei einer bestehenden Pfändung der Pfändungsschutz des Kontos automatisch erlischt und das Geld an den Gläubiger ausgekehrt wird.
Die Kosten eines P-Kontos bei der Postbank
Wenn das Konto bei der Postbank als P-Konto geführt werden soll, dann haben viele Kunden die Sorge, dass das Konto deutlich teurer wird. Dieses ist nicht so, da das P-Konto bei der Postbank keine extra Gebühren hat. Das P-Konto hat dieselben Kosten wie das Standard-Girokonto der Postbank.
Beratung bei der Postbank mit einem P-Konto
Ein Mythos um das P-Konto ist, dass Kunden, die das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt haben keine Beratung mehr bekommen. Diese Aussage stimmt nicht, da auch Kunden mit einem P-Konto bei der Postbank sich über Produkte wie zum Beispiel eine Versicherung, ein Sparkonto oder auch das P-Konto selbst beraten lassen können.