Das P-Konto bei der Norisbank. Wenn plötzlich die Bank Card streikt oder der Norisbank Mitarbeiter kein Geld auszahlt, dann ist der Schreck erstmal groß. Doch um gegen die Kontopfändung bei der Norisbank vorzugehen gibt es eine Lösung. Die Lösung ist das P-Konto bei der Norisbank.
Das bringt ein P-Konto bei der Norisbank
Wenn das Konto der Kunden der Norisbank gepfändet wurde oder der Kunde glaubt, dass das Konto in naher Zukunft gepfändet wird, dann kann beantragt werden das Girokonto bei der Norisbank in ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln. Dabei bleibt das eigentliche Girokonto bestehen, bekommt aber einen Pfändungsschutz in Form eines Freibetrages. Sollte das Konto nun gepfändet werden, kann immer noch über diesen Freibetrag verfügt werden, um die Kosten des täglichen Lebens zu decken.
Das P-Konto bei der Norisbank einrichten
Wenn das Girokonto bei der Norisbank in ein P-Konto umgewandelt werden soll, dann ist es meist am einfachsten ein Gespräch mit einem Bankmitarbeiter in einer Filiale der Norisbank zu führen. Dort kann dann gemeinsam das von der Norisbank geforderte Formular ausgefüllt werden, welches zur Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto dient. Dieses Formular wird von der Norisbank an die Zentrale der Norisbank weitergeleitet. Dort wird nach einer Prüfung des Antrags das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt.
Dauer der Umwandlung in ein P-Konto
Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto dauert bei der Norisbank wie bei den meisten anderen Banken nur wenige Tage. Insbesondere wird hier auf die vom Gesetz gegebene Frist geachtet. Diese besagt, dass die Bank das dem Kunden das Girokonto als P-Konto nach ab dem vierten Bankarbeitstag nach Beantragung zur Verfügung stellen sollte. Zu beachten ist allerdings, dass diese Frist nur gilt, wenn das Girokonto bei der Norisbank bereits gepfändet ist. Sollte das Girokonto schon vorher in ein P-Konto umgewandelt werden, dann kann es unter Umständen auch etwas länger dauern.
Ein neues P-Konto bei der Norisbank eröffnen
Wenn ein neues P-Konto bei der Norisbank eröffnet werden soll, dann geschieht dieses über die Eröffnung eines Basiskontos. Das Basiskonto ist mit keinerlei Kreditrahmen ausgestattet und kann nicht überzogen werden. Um das Basiskonto als P-Konto zu eröffnen und somit den Pfändungsschutz zu erhalten muss auf der ersten Seite des Antrags im unteren Bereich hierfür ein Kreuz gesetzt werden. Der anzukreuzende Punkt lautet: „Das Basiskonto soll als Pfändungsschutzkonto geführt werden.“ Nachfolgend müssen nur noch die entsprechenden Felder des Antrags mit den persönlichen Daten ausgefüllt werden. Zur Legitimation der Unterschrift wird hier das POSRIDENT-Verfahren genutzt, welches auf dem Deckblatt des P-Konto Antrags erläutert wird.
Änderung des Freibetrages
Wenn ein P-Konto bei der Norisbank eingerichtet wird, dann steht dem Kontoinhaber erstmal nur der Grundfreibetrag zur Verfügung. Um dieses zu erhöhen, muss der Norisbank ein ausgefülltes Formular zur Erhöhung der Freigrenze nach §850 k ZPO zugeschickt werden. Infolge des Formulars wird die Norisbank die Freigrenze erhöhen.
Im Ausland zahlen, Lastschriftverfahren und den Dispo nutzen
Es ist kein Problem mit dem P-Konto der Norisbank im Ausland zu zahlen. Die Bank Card zu dem Konto hat genauso die Gültigkeit wie zuvor auch. Allerdings sollte beachtet werden, dass es eventuell Tageshöchstlimite gibt, welche vor der Reise angepasst werden können.
Einen Dispo oder eine Kreditkarte bekommt man, als Kunde der Norisbank nicht wenn man dort ein P-Konto führt. Daher sollte beachtet werden, dass der Dispo wegfällt, wenn das normale Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Selbstverständlich kann das P-Konto noch wie zuvor auch für den Zahlungsverkehr genutzt werden und es können Daueraufträge sowie Überweisungen und Lastschriften ausgeführt werden.
Die Nachteile des P-Kontos bei der Norisbank
Wenn ein P-Konto geführt wird, gibt es immer den Nachteil, dass es keinerlei Möglichkeit gibt das Konto zu überziehen. Des Weiteren kann es bis zu 24 Stunden dauern, bis eingegangenes Geld freigegeben wird und verfügbar ist. Ein weiterer Nachteil des P-Kontos ist, dass die Eingänge auf dem Konto die Freigrenze nicht übersteigen dürfen. Daher ist es ratsam Geld nicht abzuheben und wieder einzuzahlen.
So wird ein P-Konto bei der Norisbank wieder ein normales Girokonto
Wenn die Forderungen beglichen sind und es nicht in Aussicht ist, dass das P-Konto weiterhin benötigt wird wandeln viele Kunden das P-Konto wieder in ein normales Girokonto um. Dieses wird meist getan, um wieder in den Genuss der Vorteile einer Kreditkarte oder eines Dispos zu kommen. Um das P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln zu lassen, sollte das Gespräch mit einem Berater der Norisbank gesucht werden. Alternativ kann der Bank auch ein unterschriebener Zweizeiler mit dem Auftrag das P-Konto in ein normales Girokonto umzuwandeln zugeschickt werden.
Kündigung des P-Kontos bei der Norisbank
Für den Fall, dass das P – Konto bei der Norisbank gekündigt und komplett aufgelöst werden soll reicht es der Bank einen unterschriebenen Auftrag zuzuschicken, in welchem angegeben wird, welches Konto zu welchem Tag aufgelöst werden soll und wohin eventuelles Restguthaben überwiesen werden soll. Wichtig ist, dass bei einer bestehenden Pfändung der Pfändungsschutz des Kontos automatisch erlischt und das Geld an den Gläubiger ausgekehrt wird.
Die Kosten eines P-Kontos bei der Norisbank
Wenn das Konto bei der Norisbank als P-Konto geführt werden soll, dann haben viele Kunden die Sorge, dass das Konto deutlich teurer wird. Dieses ist nicht so, da das P-Konto bei der Norisbank keine extra Gebühren hat. Das P-Konto hat dieselben Kosten wie das Standard-Girokonto der Norisbank.
Beratung bei der Norisbank mit einem P-Konto
Ein Mythos um das P-Konto ist, dass Kunden, die das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt haben keine Beratung mehr bekommen. Diese Aussage stimmt nicht, da auch Kunden mit einem P-Konto bei der Norisbank sich über Produkte wie zum Beispiel eine Versicherung, ein Sparkonto oder auch das P-Konto selbst beraten lassen können.