Die Pfändungsfreigrenze oder wie sie auch genannt wird “ Freigrenze“ ist das Herzstück des P-Kontos. Denn genau diese Funktion ermöglicht es trotz eine Pfändung weiter über Geld verfügen zu können. Geregelt ist die Pfändungsfreigrenze im § 850c (und den anhängenden Tabellen) der Zivilprozessordnung.
Was muss man zur Freigrenze des P-Kontos wissen?
Die Freigrenze des P-Kontos gilt immer für einen Kalendermonat. Sprich vom ersten bis zum letzten Tag des Monats. Die Freigrenze ist der Teil des Geldes, welcher nicht gepfändet werden kann. Dieses setzt allerdings voraus, dass das Geld auch verfügt wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass jedes P-Konto mit dem sogenannten Grundfreibetrag oder auch Sockelfreibetrag ausgestattet ist. Dieser ist quasi das absolute Minimum und er lässt sich je nach persönliche Situation anpassen und erhöhen. Mehr dazu später.
Wozu gibt es die Freigrenze des P-Kontos?
Die Pfändungsfreigrenze soll sicherstellen, dass der Kontoinhaber während der Pfändung genug Geld für den täglichen Bedarf zur Verfügung hat. Daher wurde ermittelt, welcher Betrag benötigt wird um Ausgaben wie zum Beispiel die Miete, Essen, Kleidung, einen Handyvertrag und sonstige alltägliche Kosten zu begleichen. Wichtig ist, dass die Freigrenze nicht besonders großzügig gefasst wurde und daher nur das Existenzminimum zusichert.
Was bewirkt die Freigrenze des P-Kontos?
Durch die Freigrenze kann trotz der Pfändung von dem P-Konto Geld verfügt werden. Dieses gilt allerdings nur bis die Freigrenze erreicht wurde. Das Geld, welches nicht durch den Pfändungsfreibetrag geschützt ist und in diesem Monat, sowie dem Folgemonat nicht verfügt wird, wird dann an den Gläubiger zur Begleichung der Forderung abgeführt. Bei mehreren Gläubigern wird zuerst die Forderung des Gläubigers bezahlt, welcher das Konto zuerst pfänden lassen hat.
Wie hoch ist die aktuelle Freigrenze?
Die aktuelle Pfändungsfreigrenze liegt bei 1133,80€ und gilt seit Juli 2017. Dort haben wir bereits über die Änderung berichtet.
P-Konto Freibetrag erhöhen
Da der Grundfreibetrag des P-Kontos nicht besonders hoch ist, kommt häufig die Frage auf, wie man davon leben soll und ob es eine Möglichkeit gibt den Grundfreibetrag zu erhöhen. Diese Fragen lässt sich pauschal erstmal mit einem einfachen „ja“ beantworten. Denn es gibt viele Möglichkeiten wie und weshalb der Grundfreibetrag erhöht werden kann. Infolge der Erhöhung des Grundfreibetrags kann dann auch monatlich mehr Geld vom P-Konto verfügt werden.
Auf einem P-Konto können neben dem Grundfreibetrag noch bis zu fünf weitere Freibeträge für Angehörige oder Personen einer Bedarfsgemeinschaft eingerichtet werden. Infolge der weiteren Freibeträge für andere Personen erhöht sich der Grundfreibetrag um 426,71 Euro für die erste Person und für jede weitere um 237,73 Euro. So kann im Maximalfall ein Gesamtfreibetrag von bis zu 2511,43 Euro erreicht werden. Zusätzlich zu den Freibeträgen für weitere Personen können anschließend noch weitere Freibeträge für gewisse Leistungen und Umstände mit der Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO angerechnet werden.
Einrichten weiterer Freibeträge
Um weitere Freibeträge für das P-Konto einzurichten ist es wichtig selber tätig zu werden, da die Bank bei der Umwandlung zum P-Konto und bei der Eröffnung nur des Grundfreibetrag hinterlegt. Um nun die weiteren Freibeträge in Anspruch zu nehmen muss der Bank ein Nachweis in Form einer Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO vorgelegt werden.
Am einfachsten ist es sich hierfür direkt an die Hausbank zu wenden, da diese das Formular direkt ausdrucken können und man es so schnell erhält. Auf dem Formular wird dann vermerkt über welche Ansprüche man noch verfügt und das Formular wird anschließend von einem Anwalt, Sozialamt oder Arbeitgeber unterschrieben. Nachdem die Bescheinigung bei der Bank eingereicht wurde, wird die Bank den erhöhen Freibetrag einrichten.