Neuer Grundfreibetrag! 1133,80 EURO!

Seit dem 01. Juli 2017 gilt für Pfändungen ein neuer Grundfreibetrag!

Der neue Grundfreibetrag beträgt 1133,80 Euro!

Viele Schulder haben nun die Möglichkeit sich Kleinigkeiten zu gönnen, die vorher eventuell nicht möglich waren. Der neue Freibetrag wird Ihnen in der Regel automatisch bei der nächsten Abrechnung von Ihrer Bank zur Verfügung gestellt.