Der Tod eines geliebten Menschen ist ein tragisches Ereignis. Er führt einem vor Augen, dass das Leben endlich ist und man jede Sekunde wertschätzen sollte. Leider ist es mit der Trauer und dem Leid noch nicht getan, denn eine Beerdigung ist meist aufwendig und mit hohen Kosten verbunden.
Wer muss die Beerdigung bezahlen?
Im Todesfall einer nahestehenden Person kommt häufig schnell die Frage auf, wer die Beerdigung denn bezahlen müsste? Brisant wird diese Frage immer dann, wenn es Beispielsweise um Verwandte geht, welche man nicht mal kannte oder zu welchen man seit Jahren keinen Kontakt mehr hat. Wer die Beerdigung einer verstorbenen Person bezahlen muss, ist klar geregelt. Es geht hierbei um die sogenannte Kostentragungspflicht. Laut BGB §1968 hat der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen. Bei mehreren Erben lassen sich die Kosten gemäß dem Erbanteil aufteilen. Sollten die Erben nicht gleich ermittelt werden können, dann können zum Beispiel Freunde die Beerdigung übernehmen. Daraus entsteht dann ein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten durch die Erben.
Was passiert, wenn man kein Geld für eine Beerdigung hat?
Nachdem wir angesprochen haben wer für die Kosten der Beerdigung aufkommen muss, kommen wir zum nächsten Punkt. Es geht um die Bezahlung der Beerdigung. Eine Beerdigung kostet im Schnitt zwischen 2.000,00 und 20.000,00 Euro (nach oben auch mehr). Mittlerweile gibt es auch einige Anbieter, welche sich auf günstigere Beerdigungen speziali
siert haben, allerdings fallen meist Kosten von mindestens 1500,00 Euro an. Doch was passiert, wenn man kein Geld für eine Beerdigung hat?
In diesem Fall kann über das Sozialamt eine Sozialbestattung beantragt werden. Hierbei werden die Kosten der Bestattung durch das Sozialamt übernommen. Wichtig ist, dass die Variante nur möglich ist, wenn es für den Erben unzumutbar ist die Kosten der Beerdigung zu übernehmen. Dieses muss über Einkommensnachweise und Nachweise über die Ausgaben wie zum Beispiel dem Mietvertrag nachgewiesen werden. Beantragt wird die Sozialbestattung bei dem am Sterbeort zuständigen Sozialamt.
Für den Fall, dass die Sozialbestattung nicht gewährt wird, da der Antragsteller nicht berechtigt ist, gibt es die Möglichkeit die Beerdigung mit einem Minikredit zu finanzieren. Diese bieten die Möglichkeit kurzfristig und günstig Geld zu erhalten. Einige Anbieter haben sich hierbei auf Kleinkredite bis zu 1500,00 Euro. So wird die Möglichkeit geboten die Beerdigung zu finanzieren, wenn man kein Geld hat. Ein weiterer Vorteil der Kleinkredite ist, dass es die Möglichkeit gibt eine Auszahlung innerhalb von 24 Stunden zu erhalten.
Geld für Beerdigung zurücklegen
Mit dem Alter machen sich immer mehr Menschen Gedanken über ihre Beerdigung. Häufig geht es hierbei auch um die entstehenden Kosten. Denn selbst sterben ist nicht kostenlos. Wie eingangs bereits erwähnt kostet eine Beerdigung mitunter sehr viel Geld. Um hier die Hinterbliebenen zu schützen und die Kinder und Enkelkinder nicht mit hohen Ausgaben zu belasten, gibt es die Möglichkeit der eigenen Vorsorge. Dieser Weg wird von immer mehr älteren gewählt.
Um für die eigene Beerdigung vorzusorgen, empfiehlt es sich zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. In diese kann vor dem Tod eingezahlt werden und sie zahlt im Todesfall an die Hinterbliebenen aus. Der große Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass der Versicherungsschutz schnell greift und so die Beerdigung bezahlt werden kann. Das ist beim normalen Sparen nicht der Fall. Wenn ganz gewöhnlich Geld angespart wird und man dann früh verstirbt, ist eventuell nicht genug Geld gespart worden.
Ein weiterer Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass man Geld festlegen kann, sprich auch heute schon mit einer Einmalzahlung Geld in die Sterbegeldversicherung einzahlt, welches später für die Beerdigung da ist.