Das Pfändungsschutzkonto, welches umgangssprachlich meist nur P-Konto genannt wird ist dazu da, um Menschen, welche offene Forderung zu begleichen haben einen Freibetrag einzuräumen mit welchem sie am Leben und am Zahlungsverkehr Teilnehmen können. Leider ist das P-Konto ein umfängliches Thema und die meisten Nutzer wissen nicht einhundert prozentig wie sie damit umzugehen haben. Um diesen Zustand wollen wir von p-konto-hilfe.de kümmern und klären mit Fachwissen und dem Hintergrund geprüfter Experten auf.
Was ist ein P-Konto?
Der erste wichtige Irrtum ist, dass das P-Konto ein neues, separates Konto ist. Das ist nicht so, denn der durch das P-Konto geltende Pfändungsschutz kann für jedes von Privatpersonen geführtes Girokonto in Deutschland eingerichtet werden. Es sollte allerdings beachtetet werden, dass Gemeinschaftskonten nicht als P-Konto geführt werden können. Wenn bei der kontoführenden Bank ein Antrag auf die Umwandelung zu einem P-Konto gestellt wird, bleibt das alte Konto bestehen und erhält die Merkmale des P-Kontos. Durch die Umwandlung zum P-Konto erhält der Kontoinhaber einen Pfändungsfreibetrag über welchen er pro Monat verfügen darf. Einen ausführlichen Bericht hierzu haben wir bereits verfasst.
Wann sollte ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden?
Ein Pfändungsschutzkonto sollte dann eingerichtet werden, wenn akut eine Pfändung des Girokontos droht oder wenn die Pfändung bereits der Bank zugestellt wurde. Auf diese Art und Weise entsteht die Möglichkeit wieder über das Geld zu verfügen und Rechnungen zu bezahlen. Beachtet werden sollte, dass die Einrichtung des Pfändungsschutz je nach Bank einige Arbeitstage andauern kann und in dieser Zeit das Guthaben weiterhin gesperrt bleibt.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie das P-Konto nicht zu früh aber auch nicht zu spät einrichten sollten. Doch was heißt das genau? Da Sie bei den meisten Bank ein P-Konto nicht beliebig oft einrichten können, sollten Sie diese Möglichkeit nur nutzen, wenn es wirklich sein muss, sprich wenn es akut wird. Bitte beachten Sie, dass Umstellung in ein P-Konto einige Tage dauern kann und das Sie eventuell in dieser Zeit nicht verfügen können. Daher sollten Sie mit dem Einrichten wiederum nicht zu lange warten.
Vor- und Nachteile eines P-Kontos
Ein P-Konto zu führen bringt Vor- und Nachteile mit sich. Viele der Vor- und Nachteile sind offensichtlich, andere nicht. Um Fragen zu diesem Thema bestmöglich zu beantworten haben wir die Vorteile eines P-Kontos und die Nachteile des P-Kontos gegenüber gestellt, ausgewertet und ein Fazit verfasst.
Die Nachteile des P-Kontos
Selbstverständlich wird man auf den ersten Blick deutlich mehr Nachteile bei einem P-Konto finden, als einem Vorteile bekannt sind. Allerdings muss hier auch auf die Gewichtung der einzelnen Aspekte geachtet werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Nachteile kurz aufgeführt.
- Meist keine Kreditkarte für ein P-Konto
- Meist kein Dispo für ein P-Konto
- Geldeingänge sind erst 24 Stunden Später verfügbar
- Das P-Konto wird (nicht immer) der Schufa gemeldet
- In der Regel negativer Einfluss auf die Kreditwürdigkeit
Nun lässt sich erkennen, dass ein P-Konto vor allem eine Komponente stark einschränkt. Es ist die Kreditwürdigkeit beziehungsweise die die Kreditaufnahme. Daher lässt sich sagen, dass Kunden welche keine Kredite, Überziehungsmöglicheiten und Kreditkarten benötigen meist die Einschränkungen des P-Kontos kaum spüren.
Häufig haben Kunden ein Problem damit, dass das eingegangen Geld auf dem P-Konto noch nicht freigegeben ist. Hier empfehlen wir die Zahlungen bestmöglich anzupassen, um nicht wieder in Verzug zu geraten. Ebenfalls empfehlen wir unseren Artikel zum Thema: P-Konto – Warum 24 Stunden warten?
Die Vorteile eine P-Kontos
Nachdem wir uns eben den Nachteilen des P-Kontos gewidmet haben, kommen wir nun zu den Vorteilen des P-Kontos. Hier lässt sich ganz klar sagen, dass das P-Konto eine entscheidende Funktion hat und die meist auch ausführt. Vorteile des P-Kontos:
- Das P-Konto lässt zu, dass Geld bis zu Freigrenze verfügt wird
- Das P-Konto lässt die Teilnahme am Zahlungsverkehr zu
- Das P-Konto ist im Ausland nutzbar
- Es gibt (unter gewissen Voraussetzungen) immer noch die Möglichkeit eine Kreditkarte zu erhalten
Wie man sieht, stehen den Nachteilen auch einige Vorteile gegenüber. Der wichtigste und unserer Meinung nach alles entscheidende Vorteil ist, dass das P-Konto seine Hauptfunktion erfüllt und die Person, dessen Konto gepfändet wurde wieder Geld verfügen kann. Dieses ist ungemein wichtig, da selbstverständlich immer Ausgaben für Miete und Essen anfallen und auch bezahlt werden müssen. Ein weiterer Vorteil ist die Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Girokonto. So kosten P-Konten nicht mehr als ein vergleichbares Standard-Konto bei der Bank und es ist ebenso möglich mit der BankCard zu bezahlen oder das Online-Banking zu nutzen. Ein positiver Aspekt ist, dass es Lösungen für die Beantragung einer Kreditkarte mit einem P-Konto gibt. Um hier mehr zu erfahren empfehlen wir unseren Artikel: „Kreditkarte trotz P-Konto“.
P-Konto auflösen
Wenn beschlossen wurde die Bank zu wechseln oder, dass das aktuelle P-Konto nicht mehr benötigt wird soll häufig das bestehende P-Konto aufgelöst werden. Hierbei entstehen immer wieder Fragen wie zum Beispiel, ob dieses denn so einfach möglich sei und was dabei beachtet werden sollten. Um diese Fragen zu klären werden in den folgenden zwei Absätzen die Themen zur Auflösung des P-Kontos ohne eine aktive Pfändung und die Auflösung des P-Kontos trotz einer aktiven Pfändung behandelt.
P-Konto ohne Pfändung
Wenn ein P-Konto nicht gepfändet wird, dann unterliegt das Guthaben auch nicht der Pfändungsfreigrenze. In diesem Fall ist die Auflösung des P-Kontos sehr einfach. Es genügt ein Gespräch mit dem Bankberater oder ein schriftlicher Auftrag in welchem die Bank angewiesen wird, dass bestehende P-Kontos zugunsten eines neuen Kontos aufzulösen. Beachtet werden sollte, dass am besten alle abbuchenden Unternehmen vorab über die neue Bankverbindung informiert werden sollten. Selbstverständlich sollten auch noch die gewöhnlichen Kündigungsfristen für Girokonten der Bank beachtet werden.
P-Konto trotz Pfändung auflösen
Wenn das P-Konto noch gepfändet ist gestaltet sich die Auflösung leider etwas schwieriger. Die Schwierigkeit liegt hier dabei, dass mit der Auflösung des P-Kontos der Pfändungsschutz automatisch erlischt und das Restguthaben an den oder die Gläubiger abgeführt werden muss. Daher raten wir bei einem Wechsel zu einer anderen Bank das Guthaben vorher abzuheben, um es später wieder bei der neuen Bank einzuzahlen oder es vorab auf das neue Konto zu überweisen. Auch bei der Kündigung eine gepfändeten P-Kontos ist der Bankberater der Bank behilflich. Alternativ kann hier auch der schriftliche Auftrag verwendet werden.
P-Konto ohne Schufa
Ein P-Konto ohne Schufa ist bei den klassischen Banken in Deutschland nicht zu finden. Allerdings suchen immer mehr nach dieser Alternative um ihre bisherige Kontoverbindung wechseln zu können. Beim Wechseln der Bankverbindung mit einem P Konto besteht dann leider die große Chance bei der neuen Bank aufgrund der Schufa abgewiesen zu werden. Um diese Problem zu umgehen, gibt es Finanzdienstleister welche ein P-Konto ohne Schufa-Prüfung oder auch trotz einer negativen Schufa-Prüfung eröffnen. Gerade in Deutschland hat sich ein Finanzdienstleister aus Leipzig etabliert, welcher ein P-Konto ohne Schufa-Prüfung anbietet. Bei diesem erhält der Kunde einen umfassenden Service zu dem P-Konto und kann beruhigt von dem alten Geldinstitut Abstand nehmen und ein neues P-Konto ohne Schufa eröffnen.
Bei der Eröffnung des P Kontos muss auf keinerlei Service verzichtet werden. Wenn ein P-Konto ohne Schufa eröffnet werden soll, dann ist dieses ganz einfach online und binnen weniger Minuten möglich. Es gibt die Möglichkeit sich seinen Wunsch-Pin für die BankCard auszusuchen und die neue Bank übernimmt den Kontowechselservice des alten P-Kontos. Bei Problemen und Fragen steht ein kompetentes Serviceteam zur Verfügung. Daher empfehlen wir allen die ein P-Konto ohne Schufa suchen das P-Konto von „PayCenter“. Hier klicken!
Pfändungsschutzkonto für Selbstständige
Gerade Selbstständige, die noch am Anfang der Existenzgründung stehen oder auch ein bestehendes Unternehmen führen sind wahrscheinlicher von Pfändungen betroffen als der durchschnittliche Privat-Haushalt. Häufig reicht schon die finanzielle Schieflage eines Geschäftspartners oder Kunden um die eigene Existenz zu bedrohen. Dann ist das Pfändungsschutzkonto für Selbständige oft eine der ersten Ideen und Lösungen. Zu aller erst muss gesagt werden, dass es auch möglich ist ein P Konto als Selbständiger zu führen. Allerdings muss beachtet werden, dass dieses nur möglich ist, wenn die Firma keine Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel eine GmbH ist. Hinzu kommt, dass jede Person nur ein P Konto besitzen darf, um die Ausgaben des täglichen Lebens zu begleichen. Daher sollte man es sich gut überlegen, ob das Firmenkonto als P-Konto geführt werden soll oder doch lieber das private Konto. Als letztens Aspekt gilt der Kontostand. Wenn das Private- und das Geschäftskonto gepfändet wurden, dann ist es meist ratsam das Konto mit dem höheren Guthaben in ein P Konto umwandeln zu lassen um von dem vollen Pfändungsschutz profitieren zu können.
P-Konto bei Dispo Überziehung
Der Moment indem das Konto gepfändet wird ist meist denkbar unpassend. Häufig kommt es gerade dann dazu, dass das Konto überzogen ist oder zumindest der Dispo beansprucht wird. Gerade in diesen Fällen wird es besonders schwer, denn fast alle Banken richten P-Konten nur auf Guthabenbasis ein und verlangen vorher die Rückführung aller Verbindlichkeiten beziehungsweise den Ausgleich des Girokontos. Eine Lösung für die Rückführung ist manchmal, dass die Bank ein 2. Girokonto eröffnet, auf welches der offene Dispo übertragen wird. Das Ursprungs Konto wird dann in ein P-Konto umgewandelt und der Kontoinhaber gleich das 2. Girokonto mit monatlichen Raten aus. Dieser Fall ist allerdings eher die Ausnahme und wird nur bei sehr kulanten Banken und Beratern angewandt. Sollte es nicht möglich sein das Konto auszugleichen gibt es noch die Möglichkeit dieses mit einem Minikredit, Barkredit oder Blitzkredit zu tun. Dies sind kleine Kredite von 50-1500€ welche meist nach Bewilligung innerhalb von 24 Stunden auf dem Girokonto eingehen und es ausgleichen können. Sobald das P-Konto besteht, kann der Kredit zurückgeführt werden. Sollte ein Minikredit gesucht werden empfehlen wir VexCash. Bei VexCash können unverbindliche Angebote angefordert werden um das Girokonto schnellstmöglich auszugleichen.
Die 15 meist gestellten Fragen zum P-Konto:
- Was bedeutet „P-Konto“ eigentlich?
„P-Konto“ ist die umgangssprachliche Abkürzung für Pfändungsschutzkonto. - Seit wann gibt es das P-Konto?
Das P-Konto gibt es seit dem 01. Juni 2010. - Kann auch ein Gemeinschaftskonto ein P-Konto sein?
Die Möglichkeit ein Girokonto in ein P-Konto umzustellen gibt es nur bei Einzelkonten. Für Gemeinschaftskonten ist dieses nicht möglich. - Darf ich mehrere P-Konten besitzen?
Sie dürfen nur ein P-Konto nutzen. Gleichzeitig mehrere P-Konten zu besitzen ist nicht erlaubt. - Kann ich auch ein P-Konto bekommen, wenn mein Konto schon gepfändet ist?
Ja, dieses ist kein Problem. - Wie viel kostet ein P-Konto?
Das P-Konto darf nicht mit Extrakosten verbunden sein. Für ein P-Konto gelten die gleichen Konditionen wie für ein gewöhnliches Girokonto bei derselben Bank. - Kann ich das P-Konto überziehen?
Die Entscheidung liegt bei der kontoführenden Bank. Rein rechtlich gesehen besteht die Möglichkeit. Allerdings werden sich Erfahrungsgemäß die meisten Banken darauf nicht einlasse. - Kann ich ein überzogenes Konto in ein P-Konto umwandeln?
Theoretisch ist dieses möglich. Allerdings besteht ein Pfändungsschutz nur für Guthaben. Es wäre ratsam sich mit einem Berater der Bank zusammen zu setzen und über eine Umschuldung samt Abzahlungsvereinbarung zu sprechen. - Wie funktioniert ein P-Konto?
Das P-Konto bietet Ihnen eine Pfändungsschutz für eingehende Gelder. Die Höhe der geschützten Eingänge variiert je nach Einzelfall und ist den jeweiligen Pfändungstabellen zu entnehmen. - Wie viel Geld kann ich von dem P-Konto verfügen?
Sie können den für Sie geltenden Pfändungsfreibetrag von Ihrem P-Konto verfügen. Diesen können Sie dem Pfändungstabellen entnehmen. Aktuell liegt der Grundfreibetrag bei 1139,99 Euro pro Monat. - Was ist, wenn ich mehr Geld benötige?
Sollten Sie mehr Geld benötigen, können Sie bei Vollstreckungsbehörden eine Erhöhung des Freibetrages beantragen. - Wie erhöhe ich den Pfändungsfreibetrag?
- Können Selbstständige auch P-Konten nutzen?
Ja, auch Selbstständige können P-Konten nutzen. Wichtig ist allerdings, dass dieses nur für Einzelunternehmer möglich ist. Eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder eine Personengesellschaft wie eine OHG können keine P-Konten nutzen. - Gibt es Pfändungsschutz für Konten, die keine P-Konten sind?
Ja und nein. Seit dem 01. Januar 2012 gibt es keinen Pfändungsschutz mehr für Konten, welche kein P-Konto sind. Allerdings gibt es Ausnahmen für einige Gelder, welche als unpfändbare Gelder gelten. - Habe ich als Gläubiger bei P-Konten noch eine Chance Geld von Schuldnern zu bekommen?
Die Chance haben Sie definitiv noch. Wichtig ist dass Sie dann sicher Geld vom Schuldner erhalten, wenn die Einkünfte die Pfändungsfreigrenzen überstiegen. Sollte dieses nicht der Fall sein und der Schuldner weit unter diesen liegt, kann Geld an Sie abgeführt werden, wenn es vom Schuldner nicht verfügt wird.